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Das Amtsblatt Normprüfungsverfahren - Satzung unwirksam Bekanntmachungsform lehnte Gericht  mit "absolut ungeeignet" ab

Mit dem Uretil in einem Normprüfungsverfahren des OVG NRW vom 28.8.2008, AZ: 7 D 30/07 NE, das seinerseits Auszüge aus dem Urteil vom 18.8.2008, AZ: 7D 120/07 NE zitiert, hat das Gericht entschieden:

Die Gemeinde habe anlässlich der Bekanntmachung einer planungsrechtlichen Satzung von den in der Bekanntmachungsverodrnung in zulässiger Weise zur Verfügung gestellten Formen diejenige gewählt (Anschlag an der Bekanntmachungstafel), die wegen der Einwohnerzahl "absolut ungeeignet" gewesen sei. Deshalb sei die planungsrechtliche Satzung unwirksam.

 

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